TÜV Rheinland: Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 6. Juli Pflicht Verschiedene Assistenzsysteme für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU nun zwingend erforderlich

TÜV Rheinland: Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 6. Juli Pflicht Verschiedene Assistenzsysteme für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU nun zwingend erforderlich

Köln (ots)

Fahrerassistenzsystem

Mit Wirkung zum 6. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kraftfahrzeugen eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein. „Die neuen Systeme werden das Fahren nicht nur angenehmer und komfortabler, sondern den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer machen“, sagt Rico Barth, Leiter des globalen Geschäftssegmentes Connected and Automated Mobility bei TÜV Rheinland. „Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen.“

Welche Fahrerassistenzsysteme vorgeschrieben sind

Unterschieden wird bei den Vorschriften nach den Fahrzeugklassen M (Personenbeförderung, M1 sind beispielsweise Pkw), N (Güterbeförderung) und O (Anhänger). Die folgenden Fahrassistenzsysteme sind ab 6. Juli für die Typgenehmigung sämtlicher Fahrzeuge der Klassen M und N vorgeschrieben, sofern nicht anders vermerkt:

Geschwindigkeitsassistent

Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt mit einem optischen und akustischen Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird oder regelt das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit herab.

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers. Diese Systeme überwachen den körperlichen Zustand des Fahrers indirekt, beispielsweise mittels einer Systemanalyse und indem sie Fahr- oder Lenkmuster erkennen, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten.

Notbremsassistent

Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt den Fahrer bei einem Bremsvorgang. Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert. Für die Zulassung schwerer Lkw (N2, N3) und Busse (M2, M3) sind Notbremssysteme nach UN-R 131 bereits seit November 2015 vorgeschrieben.

Notbremslicht

Das auch als adaptives Bremslicht bezeichnete System signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern einen abrupten Bremsvorgang.

Notfall-Spurhalteassistent für Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1)

Der Notfall-Spurhalteassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das den Fahrer warnen und die Fahrtrichtung nur dann korrigieren sollte, wenn der Fahrer unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.

Reifendrucküberwachung

Bereits seit 2014 Pflicht für neuzugelassene Pkw, müssen ab Juli 2022 alle neuen Typen von leichten, mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen (N1, N2 und N3), Bussen (M2 und M3) und großen Lkw-Anhängern (O3 und O4) über dieses System verfügen.

Rückfahrassistent

Systeme und konstruktive Maßnahmen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren dabei unterstützen sollen, ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter seinem Fahrzeug zu erkennen.

Totwinkelassistent für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3) sowie Busse (M2 und M3)

Warnung zur Verhinderung einer Kollision mit Radfahrenden, die sich beim Abbiegen von Lkw und Bussen im „Toten Winkel“ befinden.

Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.

Unfalldatenspeicher für Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1)

Ähnlich einer Black Box in Flugzeugen werden wesentliche Parameter anonym gespeichert, die im Zusammenhang mit einem etwaigen Unfall stehen. Ziel ist es, eine effektive Unfalluntersuchung zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme zu analysieren.

Ziel der EU-Kommission: Null Verkehrstote

Die Einführung der Fahrerassistenzsysteme ist ein weiterer Strategiebaustein, mit dem die Europäische Kommission ihre „Vision Null Straßenverkehrstote“ bis zum Jahr 2050 verwirklichen will. In seiner jüngsten Verkehrsunfallstatistik geht das Europäische Parlament davon aus, dass der Einsatz der neuen Systeme bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben retten und mindestens 140.000 Schwerverletzte vermeiden kann.

TÜV Rheinland auf veränderte Prüfanforderungen vorbereitet

„Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz der Assistenzsysteme ist, dass sich Autofahrende darauf verlassen können“, sagt TÜV Rheinland-Experte Rico Barth. „TÜV Rheinland hat frühzeitig auf den Trend der zunehmenden Automatisierung des Fahrens reagiert und an der Entwicklung der neuen Vorschriften aktiv mitgearbeitet. Die neuen und komplexeren Funktionen und Systeme erfordern erheblich mehr praktische und dynamische Tests. Davon profitieren Fahrzeughersteller und Autokäuferinnen und Autokäufer gleichermaßen.“

Für private Autofahrende besonders wichtig: „Wir empfehlen Fahrzeughaltern, die Assistenzsysteme regelmäßig überprüfen zu lassen, damit ihre Funktionsfähigkeit immer gewährleistet ist“, rät Fachmann Rico Barth. „Wie gut ein technisches System auf Dauer funktioniert, kann nur eine regelmäßige Wartung und technische Überprüfung zeigen.“

Weitere Informationen zu den ab 6. Juli vorgeschriebenen Fahrerassistenzsystemen unter www.tuv.com/fahrerassistenzsysteme bei TÜV Rheinland.

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