Bescheinigung für Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen

Bescheinigung für Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen

Berlin (ots) / Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, können ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.

Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Das Gesundheitsportal www.aponet.de bietet mithilfe seines Zuzahlungsrechners eine schnelle und einfache Möglichkeit, die Belastungsgrenze für das laufende Jahr 2022 zu ermitteln. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern hat zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, also 60.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug von Freibeträgen für die Kinder von 16.776 Euro und für den Ehemann von 5.922 Euro ergibt sich ein zu berücksichtigendes Jahreseinkommen von 37.302 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss die Familie bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent zuzahlen (373,02 Euro), ist sonst jedoch komplett zuzahlungsbefreit. Die Befreiungsbescheinigung gilt zudem nicht nur in der Apotheke, sondern kann auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie eine finanzielle Erleichterung sein. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Weitere Informationen unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de

Christian Splett, Stellv. Pressesprecher, 030 4000 4137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


Weitere spannende Beiträge

Mit Planung und Professionalität zum erfolgreichen Büroumzug in Berlin: Tipps für Unternehmen in den Postleitzahlen 10115 bis 14199

Ein erfolgreicher Büroumzug kann die Effizienz und das Image Ihres Unternehmens nachhaltig positiv beeinflussen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Umzugspläne optimal umsetzen. Nutzen Sie die Expertise von Fachleuten, um eine reibungslose Durchführung sicherzustellen.

Nachhaltige Entsorgungsstrategien für Senioren bei Umzügen in Berlin: Umweltschonende Optionen für 10115 bis 14199

Umzüge bringen oft die Notwendigkeit mit sich, alte Gegenstände zu entsorgen. In diesem Artikel wird erklärt, welche nachhaltigen Entsorgungsstrategien für Senioren zur Verfügung stehen. Erfahren Sie, wie Sie umweltfreundlich und verantwortungsbewusst mit unnötigen Gegenständen umgehen können.

Möbeltransport in Berlin: Was kostet ein Umzug von 10115 bis 14199? Ein Preisvergleich für verschiedene Dienstleistungen

Die Kosten eines Möbeltransports in Berlin können stark variieren und hängen von vielen Faktoren ab. Ein Preisvergleich der verschiedenen Anbieter und ihrer Dienstleistungen ist entscheidend, um ein faires Angebot zu erhalten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie sich die Preise zusammensetzen und wo Sie sparen können.

Effektive Umzüge in Berlin – Wie professionelle Umzugshelfer für einen reibungslosen Ablauf sorgen

Umzüge in Berlin können ohne die richtige Unterstützung stressig und chaotisch werden. Ein professionelles Umzugsunternehmen kann dafür sorgen, dass alle Schritte effizient und professionell ausgeführt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie erfahrene Umzugshelfer dazu beitragen, dass Ihr Umzug reibungslos abläuft.

Bescheinigung für Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen