EU-Umweltrats: CO2-freie Neuzulassungen ab 2035

EU-Umweltrat: CO2-frei bis 2035! Der EU-Umweltrat hat wegweisende Entscheidungen getroffen, um die Mobilität in Europa nachhaltiger zu gestalten. Bis 2035 sollen Neufahrzeuge in der EU keinen CO2-Ausstoß mehr haben, indem die Flottengrenzwerte für Personenkraftwagen auf null gesenkt werden. Diese wegweisende Maßnahme markiert einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Zukunft im Bereich der Fahrzeugindustrie.

Ab 2035 dürfen Neufahrzeuge in der EU keinen CO2-Ausstoß mehr haben, da die Flottengrenzwerte für Personenkraftwagen bis dahin auf null sinken sollen. Dies wurde während einer Sitzung des EU-Umweltrats am 28./29. Juni beschlossen. Ein bahnbrechender Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität. Zukünftig könnten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035 zugelassen werden, sofern sie mit klimaneutralen Kraftstoffen (eFuels) betrieben werden. Die EU-Kommission wird außerhalb der Flottengrenzwerte einen Vorschlag einbringen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht darin einen klaren Impuls für den Klimaschutz und gleichzeitig eine Planungssicherheit für die Automobilindustrie. Die Idee ist, Verbrennungsmotoren mit eFuels zu betanken, die durch erneuerbare Energien klimaneutral produziert werden. Bestandschutz gilt für vor 2035 erworbene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die weiterhin fahren dürfen. Die Mobilität mit Verbrennungsmotoren hängt langfristig von der Entwicklung des Kraftstoffangebots ab.

Klimaschutz im Fokus: EU-Umweltrat einigt sich auf CO2-freie Neuwagen bis 2035
Klimaschutz im Fokus: EU-Umweltrat einigt sich auf CO2-freie Neuwagen bis 2035

Künftige Mobilität mit Verbrennermotoren

Ab 2035 könnten Fahrzeuge mit Verbrennermotoren zugelassen werden, sofern sie mit klimaneutralen Kraftstoffen (eFuels) betrieben werden. Die EU-Kommission plant, außerhalb der Flottengrenzwerte entsprechende Vorschläge vorzulegen, und dies betrifft nach dem Verständnis der Bundesregierung auch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Verhandlungen und Gesetzgebung

Die weiteren Verhandlungen über die Verordnung werden mit dem Europäischen Parlament geführt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, um Planungssicherheit für die Automobilindustrie zu gewährleisten. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht darin ein klares Signal für mehr Klimaschutz und einen weiteren Schritt in Richtung klimaneutraler Mobilität.

Synthetische Kraftstoffe (eFuels) für Pkw

Die Idee besteht darin, Verbrennermotoren künftig mit eFuels zu betanken, die klimaneutral sind, wenn ausschließlich erneuerbare Energien verwendet werden. Der Plan für Deutschland ist, bis 2035 den Strommix zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu generieren, obwohl der aktuelle Prozentsatz noch knapp unter der Hälfte liegt.

Bestandschutz für ältere Fahrzeuge

Für vor 2035 erworbene Fahrzeuge mit Verbrennermotoren wird Bestandschutz gewährt, sodass sie auch nach 2035 weiterhin fahren dürfen. Die langfristige Mobilität von Fahrzeugen mit Verbrennermotoren wird von der Entwicklung des Kraftstoffangebots abhängen. Gebrauchtwagen mit Verbrennermotoren dürfen auch nach 2035 weiterhin gehandelt werden.

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