Härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April

Härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April

Härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April

Berlin (ots) – Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Straßenverkehrsordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheblichen Folgen für Autofahrer. Die Bußgelder werden erhöht und ein Fahrverbot wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt. Was die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle sind, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals Geblitzt.de

Fahrverbote, höhere Bußgelder und weitere Neuerungen

Das Ziel der StVO-Novelle ist den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Insbesondere Verstöße gegen das Tempolimit werden daher härter geahndet. Zukünftig sollen einmonatige Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden. Bei geringeren Überschreitungen sind die Bußgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt. Zusätzlich dazu kann es bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben.

Neben den höheren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es auch Falschparkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu.

Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern sowie eine Grünpfeilregelung für Fahrradfahrer werden eingeführt.

„Dass schwächere Verkehrsteilnehmer zukünftig besser geschützt werden sollen, ist eine positive Entwicklung“, findet Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Die drakonischen Bußgelder sind jedoch etwas differenzierter zu betrachten. Es stellt sich nicht nur die Frage, inwieweit Bußgelder als Erziehungsmaßnahme angewendet werden sollten, sondern auch, ob die Erhöhung trotz der vielen fehlerhaften Bußgeldverfahren sinnvoll ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gerichte bereits stark überlastet sind und die Fälle vermutlich weiter ansteigen werden. Unzählige Kommentare in den Sozialen Medien zeigen, dass eine Vielzahl von Nutzern den Eindruck hat, dass der Staat, gerade in der jetzigen Situation der Krise, seine Finanzen damit aufbessern möchte. Wir von Geblitzt.de sind gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird.“

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
http://www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de


Kostenlose Pressemitteilung veröffentlichen

Weitere spannende Beiträge

Defekte Fahrzeuge mit Motorschaden: Kaufentscheidungen treffen und Risiken minimieren – Expertentipps für Käufer

Der Kauf eines defekten Fahrzeugs mit Motorschaden erfordert spezielle Kenntnisse und Bewertungen. In diesem Artikel bieten wir Ihnen Expertentipps, um Risiken beim Einkauf zu minimieren und kluge Entscheidungen zu treffen. Machen Sie sich bereit, informierte Käufe zu tätigen.

Vertrauliche und gründliche Unfall- und Schadengutachten in Leiblfing: Ihre Experten von Gutachterix für jede Situation

Die Dokumentation von Fahrzeugschäden nach einem Unfall ist elementar für eine reibungslose Schadensregulierung. Gutachterix in Leiblfing liefert Ihnen vertrauenswürdig detaillierte Unfall- und Schadengutachten und sorgt für eine transparente Kostenaufstellung. Nutzen Sie unsere Kompetenz für die bestmögliche Schadenssituation.

Schnell und effizient: Auto mit Unfallschaden verkaufen – So funktioniert der Prozess im Autoankauf Center Siegen

Bekommen Sie die Essenz des Verkaufsprozesses für Fahrzeuge mit Unfallschaden im Autoankauf Center Siegen. In diesem Artikel wird präzise erklärt, welche Schritte Sie befolgen müssen, um schnell an Ihr Geld zu kommen. Unterstützt durch professionelle Beratung stehen Sie bei jedem Schritt sicher.

Einfach und transparent: Auto mit Getriebeschaden verkaufen und schnell profitieren

Der Verkauf eines Fahrzeugs mit Getriebeschaden muss nicht kompliziert sein. Innovative Ankaufsdienste bieten schnelle und transparente Lösungen für Fahrzeugbesitzer an. Lernen Sie hier die Vorzüge dieser Services kennen.

Die häufigsten Fehler beim Verkauf eines Autos mit Getriebeschaden und wie Sie diese in Zülpich vermeiden können

Wenn es um den Verkauf eines Fahrzeugs mit Getriebeschaden geht, können typische Fehler schnell hohe Verluste verursachen. Bewährte Tipps helfen Ihnen, diese Fehler zu umgehen und eine bessere Verkaufsstrategie zu entwickeln. Entdecken Sie in diesem Artikel, welche Fehler Sie vermeiden sollten, um einen reibungslosen Verkauf in Zülpich zu gewährleisten.