Offensichtlich günstiger / Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen

Offensichtlich günstiger / Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen

Berlin (ots) – Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können laut Infodienst Recht und Steuern der LBS nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 19/11)

Der Fall: Ein Steuerzahler gab in seiner Steuererklärung eine einfache Fahrtstrecke von 69 Kilometern an. Der Fiskus rechnete nach und vertrat eine andere Auffassung: Lediglich 55 Kilometer seien anzusetzen, denn dabei handle es sich um die kürzeste Verbindung zwischen den beiden Orten. Der Bundesfinanzhof als oberste fachgerichtliche Instanz musste entscheiden, welche Regeln für die Pendlerpauschale gelten sollen, sprich: ob tatsächlich immer nur die bloße Kilometerzahl ausschlaggebend ist.

Das Urteil: So einfach könne man es sich nicht machen, beschloss der Bundesfinanzhof nach der Beweisaufnahme. Es gebe durchaus Situationen, in denen sich für den Arbeitnehmer „längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen“ wie Schnell- oder Ringstraßen anböten. Letztlich könne über die Zulässigkeit einer Abweichung von der kürzesten Strecke nur im Einzelfall entschieden werden. Starre Regeln seien hier nicht praktikabel. Das Finanzamt hatte in dem Verfahren damit argumentiert, nur ab einer zeitlichen Ersparnis von mindestens 20 Minuten pro Fahrtstrecke dürfe der längere Weg gewählt werden

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Kfzwirtschaft.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Hinweis: Gefällt Ihnen dieser Artikel, Sie können Ihre eigene Pressemitteilung ebenfalls unkompliziert über CarPR.de veröffentlichen.
Weitere spannende Beiträge

Vorteile von umweltbewusster Fahrzeugentsorgung: Warum sich die Autoverwertung in Elmshorn lohnt

Die richtige Entscheidung zu treffen, wenn es um die Entsorgung Ihres alten Autos geht, kann Ihre Umweltbilanz erheblich verbessern. In Elmshorn stehen Ihnen verschiedene professionelle Anbieter zur Verfügung, die umweltfreundliche Lösungen für die Fahrzeugverwertung anbieten. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die Vorteile eines zertifizierten Recyclingdienstleisters und wie Sie profitieren können.

Autoankauf Bad Homburg für Fahrzeuge ohne TÜV: Wie Sie trotzdem einen Käufer finden

Das Fehlen eines TÜVs schränkt den Verkauf an Privatpersonen oft stark ein. Autoankäufer in Bad Homburg bieten dennoch faire Bewertungen und zügige Zahlungen für solche Fahrzeuge an. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie auch ohne TÜV profitabel verkaufen können.

Schwedt Autoankauf: Sofortverkauf mit direkter Auszahlung garantiert

Schwedt Autoankauf: Sofortverkauf mit direkter Auszahlung garantiert Genau hier setzt...

Worauf Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs mit Motorschaden achten sollten: Legale Hinweise und Verkaufsstrategien

Der Verkaufsprozess eines Autos mit einem Motorschaden umfasst nicht nur praktische Aspekte, sondern auch wichtige rechtliche Gesichtspunkte. Um sicherzustellen, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich mit den Grundlagen des Verkaufsprozesses vertraut machen. Hier finden Sie wertvolle Informationen und Tipps, die den Umgang mit diesen Themen vereinfachen werden.

Sie lesen gerade - Offensichtlich günstiger / Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen