LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

Bremen  – Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Wie der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, kann der Pkw unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert an schädlichen Stickoxiden (NOx) nicht einhalten. Dem Kläger drohen nicht nur Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust, so das Landgericht, sondern auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung seines Fahrzeugs.

Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass der betroffene Motor von VW, obwohl weitestgehend technisch baugleich mit dem Vorgängermodell EA189, bislang offiziell nicht von einem verpflichtenden oder „freiwilligen“ Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Dies, obwohl er über die technisch gleiche Fahrkurvenerkennung verfügt wie der Skandalmotor EA189. Das Landgericht Stuttgart sprach Schadensersatz zu und verwies dabei auf die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Konkret führte es aus, dass der Kläger gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenden Motors habe. Diese Rechtsauffassung dürfte sich nach dem aktuellen Votum des Generalanwalts beim EuGH vom 02.06.2022 als rechtlich zutreffend erweisen und durchsetzen. Nach diesem klaren Votum werden Hersteller nicht erst nach vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB für den Verbau ihrer unzulässigen Abschalteinrichtungen haften. Auch die Vorteilsausgleichung für die Nutzung des Pkw wird erheblich zugunsten der Pkw Eigentümer einzuschränken sein. Schließt sich der EuGH dem Generalanwalt erwartungsgemäß an, werden große Teile der für die Käufer bislang teilweise nachteiligen Rechtsprechung ihre Gültigkeit verlieren. Die Rechtsprechung des EuGH ist insofern maßgeblich.

Ebenso relevant für Halter von Diesel Pkw ist in diesem Kontext, dass mittlerweile auch das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt offenbar umdenken muss. In einem aktuellen Antwortschreiben des KBA vom 09.09.2022 zu einem Pkw der Marke Audi A5 (3.0l Motor der Audi AG, ebenfalls Abgasnorm Euro 5) teilte es einem unserer Mandanten unlängst mit, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH erneut Überprüfungen vorgenommen werden und „weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können“. Im Klartext heißt dies, dass ggf. auch offiziell bislang nicht betroffene Diesel Pkw technisch nachgerüstet werden müssen oder ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten. Da auch der betroffene Pkw der Marke Audi bislang nicht von einem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen war, gilt die Ankündigung des KBA grundsätzlich für sämtliche Halter von vergleichbaren Diesel Pkw.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund möglicher Verjährungsfristen sollten sich Diesel-Pkw Halter zeitnah über ihre Rechte informieren.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Kfzwirtschaft.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Hinweis: Gefällt Ihnen dieser Artikel, Sie können Ihre eigene Pressemitteilung ebenfalls unkompliziert über CarPR.de veröffentlichen.
Weitere spannende Beiträge

Vorteile von umweltbewusster Fahrzeugentsorgung: Warum sich die Autoverwertung in Elmshorn lohnt

Die richtige Entscheidung zu treffen, wenn es um die Entsorgung Ihres alten Autos geht, kann Ihre Umweltbilanz erheblich verbessern. In Elmshorn stehen Ihnen verschiedene professionelle Anbieter zur Verfügung, die umweltfreundliche Lösungen für die Fahrzeugverwertung anbieten. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die Vorteile eines zertifizierten Recyclingdienstleisters und wie Sie profitieren können.

Autoankauf Bad Homburg für Fahrzeuge ohne TÜV: Wie Sie trotzdem einen Käufer finden

Das Fehlen eines TÜVs schränkt den Verkauf an Privatpersonen oft stark ein. Autoankäufer in Bad Homburg bieten dennoch faire Bewertungen und zügige Zahlungen für solche Fahrzeuge an. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie auch ohne TÜV profitabel verkaufen können.

Schwedt Autoankauf: Sofortverkauf mit direkter Auszahlung garantiert

Schwedt Autoankauf: Sofortverkauf mit direkter Auszahlung garantiert Genau hier setzt...

Autohaus-Online-Marketing: Digitale Strategien für mehr Sichtbarkeit, Kunden und Umsatz

Autohaus-Online-Marketing: Digitale Strategien für mehr Sichtbarkeit & Kunden. Erfolgreiches Autohaus-Online-Marketing:...

Erfolgreiches Auto-Marketing: Wie Autohäuser durch strategische PR-Ansätze ihre Reichweite maximieren und Umsätze steigern

Erfolgreiches Marketing im Automobilvertrieb erfordert strategisches Vorgehen. Autohäuser können durch gezielte PR-Ansätze ihre Reichweite maximieren und den Umsatz steigern. Lernen Sie in diesem Artikel, wie Sie erfolgreiches Auto-Marketing umsetzen können.

Sie lesen gerade - LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)